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Anforderungen an ein Praktikumsprotokoll in der Abteilung Molekulare Physiologie
In einem Praktikumsprotokoll wird die Vorbereitung und Ausführung von Praktikumsversuchen sowie ihre Auswertung und Dokumentation in schriftlicher Form festgehalten. Das Praktikumsprotokoll soll eine selbständig angefertigte Darstellung der durchgeführten Versuche, der Ergebnisse sowie der nötigen Theorie enthalten. Mit den Praktikumsprotokollen wird u.a. das Entwerfen und Verfassen einer kleineren wissenschaftlichen Abhandlung geübt. Es ist damit ein wichtiger Bestandteil jedes Hauptpraktikums.
Das Protokoll ist folgendermaßen zu gliedern:
1. Deckblatt: Name des Praktikanten, Versuchsüberschrift, Datum
2. Inhaltsverzeichnis: mit Seitenzahlen
3. Einleitung: Knappe Darstellung der dem Versuch zugrunde liegenden Idee
4. Versuche und Ergebnisse:
a) Darstellung der zum Verständnis des Versuches erforderlichen theoretischen Zusammenhänge. Diese sind gegebenenfalls durch Zeichungen zu veranschau-lichen. Hierfür wird empfohlen auf entsprechende Fachliteratur zurückzugreifen (z.B. Lottspeich F., Zorbas H. (1998); Bioanalytik; Spektrum Akademischer Verlag).
b) Abbildungen sind ausreichend zu beschriften und mit einer Bildunterschrift zu versehen. Fotografien von Gewebeschnitten sind darüber hinaus mit einem Maßstab zu versehen.
5. Diskussion: Diskutiert werden erwartete und unerwartete Ergebnisse. Dazu gehört eine Darstellung möglicher Fehler und Fehlerquellen.
6. Zusammenfassung
Neben dem (selbstverständlich) korrekten Inhalt, sollte auch die Form gewissen Mindestanforderungen genügen (Schnellhefter oder Heftstreifen, kein „wildes“ Durchstreichen, lesbare Schrift, korrekte Rechtschreibung, übersichtliche Gestaltung usw.). Das Protokoll muss bis spätestens eine Woche nach Beendigung des Praktikums beim Betreuer abgegeben werden!!! Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, muss dies dem Betreuer rechtzeitig persönlich mitgeteilt werden. Sollte der Praktikant innerhalb dieser Frist weder ein Protokoll noch einen triftigen Grund für das fehlende Protokoll vorweisen, entfällt der Anspruch auf einen Praktikumsnachweis („Schein“).
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